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Das Einbringen von baulichen Anlagen auf Rad- und Wanderwegen ist nicht erlaubt

Respektvoll auf dem Weg und mit der Natur

Das Einbringen von baulichen Anlagen auf Rad- und Wanderwegen ist nicht erlaubt.

Wir wollen darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren verstärkt beobachtet werden kann, dass auf Rad- und Wanderwegen nicht genehmigte bauliche Anlagen errichtet werden. Aktuell konnten auf dem Qualitätswanderweg Goldsteig und der Trans Bayerwald, in den Abschnitten zwischen Mauth und Philippsreut Hindernisse, Sprünge und Rampen, welche von Mountainbikern gebaut wurden, über eine längere Strecke festgestellt werden. Diese baulichen Maßnahmen sind verboten und werden nicht geduldet, deshalb werden sie durch den jeweiligen Grundbesitzer umgehend entfernt. Private, nicht erlaubte und nicht genehmigte Bauten können zu Gefährdungen und Beeinträchtigungen der öffentlichen Rad- und Wanderwege und zu Unfällen zwischen Radfahrern und Wanderern oder anderen Naturnutzern führen. Und dies wiederum zu rechtlichen Konsequenzen. Daher appellieren wir daran, keine Hindernisse oder sonstige Anlagen zu bauen. Wir bitten dies auch in den Rad- und Wandervereinen und vor Ort zu kommunizieren.

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